Il-verżjoni Ġermaniża biss ta' dan it-test legali hija vinkolanti.
Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb „Unser Gera – gemeinsam noch schöner“
1. Veranstalterin und Vertragspartnerin
Veranstalterin des Fotowettbewerbs „Unser Gera – gemeinsam noch schöner“ auf Gera Tours ist die Promenaden Service UG (haftungsbeschränkt), Betreiberin des Promenaden Hotel am Theater, Theaterstraße 2–4, 07545 Gera, E-Mail: info@promenaden-hotel.de („Veranstalterin“). Sie ist Vertragspartnerin der Teilnehmenden, Empfängerin der nach diesen Bedingungen eingeräumten Nutzungsrechte und für die Verwaltung der Beiträge verantwortlich.
Die ZS Holding EOOD betreibt die Plattform gera-tours.de technisch. Soweit sie dabei Daten der Teilnehmenden verarbeitet (Hosting, Speicherung, Versand von E-Mails), handelt sie im Auftrag und nach Weisung der Veranstalterin (Art. 28 DSGVO).
2. Idee und Thema
Gera ist so schön, wie wir es zeigen. Gesucht werden Fotoserien und Videos, die Gera von seiner schönsten, überraschendsten oder unbekannten Seite zeigen. Jede Runde hat ein eigenes Thema. Beiträge zum Sonderthema „Von Geraern gemacht“ – also Motive, die Einwohner selbst verschönert haben – berücksichtigt die Jury besonders.
3. Runden und Zeitraum
Der Wettbewerb folgt den Jahreszeiten: Winter (Gewinner Ende Februar), Frühling (Ende Mai), Sommer (Ende August) und Herbst (Ende November). Die erste Runde „Unser Gera“ ist die Winterrunde 2026/27; sie beginnt bereits im September 2026 und endet mit der Bekanntgabe der Gewinner Ende Februar 2027. Jede Runde hat einen Einsendezeitraum, eine anschließende Publikumsabstimmung und einen Termin zur Bekanntgabe der Gewinner:
- Unser Gera: Einsendungen 26.09.2026 bis 15.02.2027, 23:59 Uhr · Abstimmung 16.02.–26.02.2027 · Gewinner am 28.02.2027
- Gera blüht: Einsendungen 01.03.2027 bis 15.05.2027, 23:59 Uhr · Abstimmung 16.05.–29.05.2027 · Gewinner am 31.05.2027
- Sommer an der Elster: Einsendungen 01.06.2027 bis 15.08.2027, 23:59 Uhr · Abstimmung 16.08.–29.08.2027 · Gewinner am 31.08.2027
- Altstadt & Geschichte: Einsendungen 01.09.2027 bis 15.11.2027, 23:59 Uhr · Abstimmung 16.11.–28.11.2027 · Gewinner am 30.11.2027
- Gera im Winterlicht: Einsendungen 01.12.2027 bis 15.02.2028, 23:59 Uhr · Abstimmung 16.02.–26.02.2028 · Gewinner am 29.02.2028
Die Veranstalterin kann weitere Runden ergänzen. Themen und Termine werden auf gera-tours.de veröffentlicht.
4. Teilnahme
Teilnehmen dürfen alle Personen ab 18 Jahren. Jugendliche von 12 bis 17 Jahren dürfen mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Bei der Einsendung werden dessen Name angegeben und seine Einwilligung zur Teilnahme und Veröffentlichung bestätigt; die Veranstalterin kann die Einwilligung zusätzlich schriftlich anfordern, insbesondere vor der Übergabe eines Preises. Mitarbeitende der Veranstalterin und ihre Angehörigen sind ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Buchung oder einem Kauf.
5. Einsendung
Pro Person ist eine Einsendung je Runde möglich. Teilnehmen kann man mit 3 bis 10 Fotos desselben Ortes aus verschiedenen Blickwinkeln, mit einem Video von 10 bis 60 Sekunden Länge oder mit beidem. Fotos im Format JPG, PNG oder HEIC/HEIF (z. B. vom iPhone), je höchstens 25 MB; Videos im Format MP4 oder MOV, höchstens 300 MB, alternativ als Link zu einem Cloud-Speicher. Einsendungen erfolgen über das Formular auf gera-tours.de. Serien mit weniger als 3 Fotos ohne Video nehmen nicht teil.
6. Anforderungen an die Beiträge
Die Aufnahmen müssen in Gera entstanden und von der teilnehmenden Person selbst gemacht worden sein. Übliche Bildbearbeitung ist erlaubt, Fotomontagen und KI-generierte Bilder sind nicht zugelassen. Videos dürfen keine Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter enthalten. Sind Personen erkennbar, muss deren Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegen, bei Minderjährigen das der Erziehungsberechtigten. Beiträge mit rechtswidrigen, beleidigenden oder anstößigen Inhalten werden ausgeschlossen. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung geprüft.
7. Nutzungsrechte, Bearbeitung und Urheberbenennung
7.1 Urheberrecht
Das Urheberrecht an den eingereichten Fotos und Videos verbleibt bei der teilnehmenden Person. Mit der Einsendung räumt sie der Veranstalterin die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte ein. Die Veranstalterin darf diese Rechte für die Plattform Gera Tours auch durch deren technische Betreiberin ausüben lassen und insoweit einfache Unterlizenzen erteilen.
7.2 Einräumung von Nutzungsrechten
Die teilnehmende Person räumt ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Aufnahmen ein. Die Rechtseinräumung erfolgt für die Durchführung des Wettbewerbs, die Öffentlichkeitsarbeit und touristische Kommunikation, die Bewerbung und Darstellung der Stadt Gera, des Projekts Gera Tours und des Promenaden Hotel am Theater sowie damit verbundener Veranstaltungen, Angebote, Kampagnen und Projekte.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung, zur Speicherung und Archivierung sowie zur Nutzung in digitalen und gedruckten Medien. Die Nutzung kann insbesondere auf Webseiten, in Apps, sozialen Netzwerken (z. B. YouTube, Instagram, Facebook, TikTok), Newslettern, Pressemitteilungen, Präsentationen, Broschüren, Flyern, Plakaten, Anzeigen, Kalendern und sonstigen digitalen oder analogen Medien erfolgen.
7.3 Videos, Reels, Shorts und Bearbeitungen
Die teilnehmende Person gestattet ausdrücklich, die Aufnahmen redaktionell und technisch zu bearbeiten und mit anderen Inhalten zu verbinden. Dies umfasst insbesondere Größen- und Formatänderungen (z. B. 16:9, 9:16, quadratisch), Zuschnitt und Ausschnittvergrößerungen, Farb-, Helligkeits- und Kontrastkorrekturen, die Einbindung von Logos, Texten, Grafiken und Untertiteln, die Kombination mit anderen Fotos, Videos, Animationen, Musik, Sprache und Ton sowie die Verwendung der Aufnahmen oder von Bildausschnitten in Videos, Diashows, Social-Media-Beiträgen, Stories, Reels, Shorts, touristischen Präsentationen und Werbematerialien. Die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere § 14 UrhG, bleiben unberührt.
7.4 Verwendung ohne Namensnennung
Die teilnehmende Person ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Aufnahmen im Rahmen der vorstehend beschriebenen Nutzungen auch ohne Angabe ihres Namens, Benutzernamens oder einer sonstigen Urheberbezeichnung veröffentlicht und verwendet werden dürfen. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, bei jeder Verwendung den Namen des Urhebers anzugeben, insbesondere nicht bei Videos, Shorts, Reels, Stories, Social-Media-Beiträgen, Bildmontagen, Diashows, Plakaten, Werbebannern, Webseiten-Layouts und Präsentationen. Eine freiwillige Nennung – etwa in der Galerie oder bei der Bekanntgabe der Gewinner mit Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens – bleibt möglich, begründet jedoch keinen Anspruch auf Namensnennung bei anderen oder künftigen Nutzungen.
7.5 Rechte Dritter
Die teilnehmende Person versichert, dass sie Urheberin der Aufnahmen ist oder über alle für die Teilnahme und die beschriebenen Nutzungen erforderlichen Rechte verfügt und dass durch die Nutzung keine Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. Sind Personen erkennbar abgebildet, versichert sie, dass die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen, soweit diese gesetzlich erforderlich sind (§§ 22, 23 KunstUrhG); bei minderjährigen abgebildeten Personen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Veranstalterin kann im Zweifel einen Nachweis verlangen.
7.6 Freistellung
Werden gegenüber der Veranstalterin wegen einer von der teilnehmenden Person zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter Ansprüche geltend gemacht, stellt sie die Veranstalterin im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen frei, insbesondere wegen Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder Rechten am eigenen Bild.
7.7 Vergütung
Für die beschriebene Nutzung wird, soweit gesetzlich zulässig, keine zusätzliche Vergütung geschuldet. Die Teilnahme und eine mögliche Prämierung richten sich nach den übrigen Teilnahmebedingungen.
7.8 Verwaltung und Schutz der Beiträge
Die Veranstalterin verwaltet die eingereichten Beiträge und die zugehörigen Nachweise der Rechteeinräumung und ist für die Einhaltung der vereinbarten Nutzungsbedingungen verantwortlich. Aufnahmen werden ausschließlich im Umfang der eingeräumten Rechte verwendet; Rechte abgebildeter Personen und sonstiger Dritter bleiben unberührt. Die Veranstalterin trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beiträge und der damit verbundenen personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, unzulässiger Veränderung und Verlust, insbesondere nach Art. 32 DSGVO.
7.9 Zustimmung
Die Einräumung der Nutzungsrechte einschließlich der Nutzung ohne Namensnennung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Sie wird bei der Einsendung durch ein gesondertes Kontrollkästchen ausdrücklich bestätigt; Datum, Uhrzeit und die Fassung dieser Bedingungen werden gespeichert. Diese Fassung gilt ab dem 27.09.2026.
8. Gewinner
Eine Jury der Veranstalterin vergibt in jeder Runde die Plätze 1 bis 3 nach Idee, Bildwirkung, Bezug zum Thema und Bezug zur Geschichte des Ortes. Zusätzlich gibt es einen Publikumspreis für den Beitrag mit den meisten bestätigten Stimmen in der Publikumsabstimmung. Abstimmen kann jede Person mit einer E-Mail-Adresse; je E-Mail-Adresse zählt eine bestätigte Stimme pro Runde. Bei Anzeichen von Manipulation kann die Veranstalterin Stimmen oder Beiträge ausschließen. Nach der Herbstrunde wählt die Jury aus den Siegern der vier Jahreszeiten-Runden das „Foto des Jahres“ – erstmals aus den Runden Winter 2026/27 bis Herbst 2027. Die Gewinner werden am Tag der Bekanntgabe per E-Mail benachrichtigt und mit Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens veröffentlicht. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen, kann ein anderer Gewinner bestimmt werden.
9. Preise
Je Runde: 1. Platz eine Übernachtung für zwei Personen inklusive Frühstück im Promenaden Hotel am Theater; 2. Platz ein Hotelgutschein des Promenaden Hotel am Theater im Wert von 50 Euro; 3. Platz ein Hotelgutschein des Promenaden Hotel am Theater im Wert von 25 Euro; Publikumspreis ein Abendessen für zwei Personen im Restaurant Ebla in Gera. Foto des Jahres: zwei Übernachtungen für zwei Personen inklusive Frühstück im Promenaden Hotel am Theater und Veröffentlichung auf dem Titel des Gera-Tours-Kalenders für das folgende Jahr. Hotelgutscheine sind für Übernachtungen und Leistungen des Hotels einlösbar und drei Jahre gültig. Übernachtungen sind 12 Monate gültig, nach Verfügbarkeit von Sonntag bis Donnerstag einlösbar und nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
10. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmenden werden nur zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
11. Sonstiges
Die Veranstalterin kann den Wettbewerb aus wichtigem Grund ändern, unterbrechen oder beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet ist. Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook, TikTok oder anderen Plattformen. Es gilt deutsches Recht.